Sehr geehrte Damen und Herren, auch politische Arbeit kostet Geld, sicherlich werden Sie sich nun fragen, was geht es mich an, ihr bekommt ja Steuergelder und Beiträge nehmt Ihr auch. Sicherlich b...

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Sehr geehrte Damen und Herren,
auch politische Arbeit kostet Geld, sicherlich werden Sie sich nun fragen, was geht es mich an, ihr bekommt ja Steuergelder und Beiträge nehmt Ihr auch. Sicherlich bekommen alle Parteien "Staatsgelder" (wie das funktioniert erfahren Sie hier), es ist jedoch bei weitem nicht die Menge die im Allgemeinen kursiert und kein Geld für die Arbeit vor Ort.
So kostet ein Kinderfest zwischen 500,- 1000,-€, eine Weihnachtsfeier für die Senioren ca. 100,- 200,-€, eine Veranstaltung zu einem aktuellem Thema je nach Aufwand zwischen 100,- und 200 € unsere Zeitung "Hallo Nachbarn" die sie mehr oder weniger regelmäßig erhalten zwischen 500,- und 1000,-€ Euro je nach Umfang und Verteilungsgrad.
Alle diese Kosten tragen wir aus eigenen Mitteln unserer Mitglieder und Mandatsträger und natürlich überwiegend durch Spenden, seien es nun Sach- oder Geldspenden, oder manchmal nur durch die Hilfe vieler freiwilliger Helfer bei der Organisation an sich.
Alles hilft.

Natürlich verstehen wir, dass sie nicht einfach pauschal spenden wollen. Müssen Sie ja auch nicht. Entscheiden Sie sich zielgerichtet wofür wir Ihre Hilfe verwenden sollen, ob sie genannt werden wollen oder lieber anonym bleiben, oder sich entscheiden praktisch zu helfen. Auch wenn Sie kein Mitglied werden wollen. Wir freuen uns über jede dieser Varianten.

Nachfolgend finden Sie ein paar spezielle Sponsorenmöglichkeiten und die Möglichkeiten des Steuerlichen Abzuges Ihrer Spende teilen Sie uns einfach über die Kontaktformulare mit, wofür Sie sich entscheiden:

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende und w



Spende

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende und weitere Informationen

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300,- Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600,- Euro.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.

Weitere Informationen gemäß dem aktuellen Parteiengesetz vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2004

Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundesdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 1.000 Euro betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.

 

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